Erinnerung: LV-Umschreibungen (Beitragsreduzierungen)
Gültig für alle kapitalbildenden Tarife ab Generationen 18, und somit auch für den neuen Tarif 351/22.
 
 Änderungen im ersten Versicherungsjahr:
  • Der bestehende Vertrag wird ab Beginn storniert und es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
  • Beantragt wird die Reduzierung/Vertragsänderung mit einem neuen vollständigen ADAP-Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen und dem entsprechenden Bearbeitungsvermerk "Storno von Vertrag....."
Änderungen innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre:
  • Aufgrund der Regelungen des Jahressteuergesetzes 2018, wonach eine Beitragsfreistellung in den ersten drei Versicherungsjahren eine Nachversteuerung aller einbezahlten Beiträge im Falle eines Rückkaufs vor Ablauf von 10 bzw. 15 Jahren auslöst, ist eine Beitragsfreistellung des bestehenden Vertrages nicht zu empfehlen.
  • Reduzierungen/Vertragsänderungen werden daher mit Rückkauf des bestehenden Vertrages und Abschluss eines neuen Vertrages gelöst. Der sofortige Rückkauf löst keine Nachversteuerung aus.
  • Wahlweise kann je nach Kundenwunsch der Rückkaufswert als Einmalzuzahlung in den neu abzuschließenden Vertrag übernommen werden.
  • Beantragt wird die Reduzierung/Vertragsänderung mit einem Rückkaufsantrag zum bestehenden Vertrag und einem neuen vollständigen ADAP-Antag inklusive aller erforderlicher Unterlagen. Sollte der Rückkaufswert als Einmalzuzahlung im Neuantrag veranlagt werden, bitte beim Antrag folgenden Hinweis anbringen: zB "Einmalerlag stammt aus Rückkauf von 351/xxxxxx-x"
Änderungen nach den ersten drei Versicherungsjahren:
  • Der bestehende Vertrag kann beitragsfrei gestellt oder rückgekauft (dadurch wird kein Nachversteuerungstatbestand ausgelöst) werden und es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
  • Wahlweise kann je nach Kundenwunsch der Rückkaufswert als Einmalzuzahlung in den neu abzuschließenden Vertrag übernommen werden.
  • Beantragt wird die Reduzierung/Vertragsänderung mit einem Antrag auf Beitragsfreistellung/Rückkauf zum bestehenden Vertrag und einem neuen vollständigen ADAP-Antrag inklusive aller erforderlicher Unterlagen. Auch hier gilt: Sollte der Rückkaufswert als Einmalzuzahlung im Neuantrag veranlagt werden, bitte beim Antrag folgenden Hinweis anbringen: zB "Einmalerlag stammt aus Rückkauf von 351/xxxxxx-x"
Allgemeiner Hinweis:
Eine Beitragsreduzierung ist weder gesetzlich noch bedingungsgemäß vorgesehen. Die Beitragsreduzierung ist daher eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

Ein Rückkauf bzw. Teilrückkauf /Teilentnahme hingegen ist gesetzlich bzw. bedingungsgemäß geregelt. Der Teilrückkauf / Teilentnahme setzt allerdings voraus, dass die vereinbarte Beitragshöhe für die verbleibende Vertragsdauer unverändert bleibt.

SEWV/SEPV
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