Reminder: Kapital-LV ab 2.8. nur mit Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen bei Neugeschäft und Switch/Shift
Der Kunde ist vor der Beratung mit diesem ESG Info-Blatt über die Thematik aufzuklären. 
  1. Haben Kund:innen Nachhaltigkeitspräferenzen, so kann aktuell kein Neuvertrag abgeschlossen werden, da aktuell kein Produkt Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
  2. Haben Kund:innen Nachhaltigkeitspräferenzen, so dürfen Switch/Shift von bestehenden Verträgen (nur T120, T350) nur in jene Fonds erfolgen, die den gewünschten Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechen. Welche Fonds welche Kriterien erfüllen („Matching“-Darstellung) wird laufend aktualisiert, und im ADAP bereitgestellt. Wenn beim 1. Durchlauf der ESG-Fragestrecke kein Matching erzielt wird, kann mit dieser Darstellung bei einem weiteren Durchlauf die Fragestrecke gezielt beantwortet werden, damit es zu einem Treffer kommt. Siehe auch: Ergänzende Erklärung zum Verständnis der nachhaltigen Fondsinformationen und dem Abgleich mit den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen.

Beim Switch/Shift ist das Protokoll zu speichern und gemeinsam mit dem Switch/Shift-Formular der Fachabteilung zu übermitteln.
 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
© 2025 Wüstenrot
Impressum
Rechtliche Hinweise & Datenschutz