KFZ-Haftpflichtversicherung | Erhöhung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme per 1.4.2022
Der österreichische Gesetzgeber hat auf Basis einer EU-Richtlinie die Erhöhung der Mindestversicherungssumme in der KFZ-Haftpflichtversicherung von 7,6 auf 7,79 Millionen Euro beschlossen.

Bestand KFZ-Haftpflichtversicherung
Der KFZ-Bestand mit einer geringeren Versicherungssumme als 7,79 Millionen Euro wird per 1.4.2022 auf die neue Mindestversicherungssumme umgestellt. Ca. 27.000 Kunden erhalten einen Kundenbrief (KFZ aufrecht bzw. KFZ suspendiert), mit dem die Erhöhung der Versicherungssumme verbunden mit einer Beitragserhöhung kommuniziert wird. Ausgenommen bleiben Anhänger; diese Fahrzeuggruppe wird aus ökonomischen Gründen ohne Beitragserhöhung umgestellt und deshalb ergeht an diese Kunden auch keine Information.

Neugeschäft KFZ-Haftpflichtversicherung
Für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt für Versicherungsbeginne ab 1.4.2022 ein um 0,35% erhöhter Tarif für die neue Mindestversicherungssumme von 7,79 Mio. Euro (ausgenommen Anhänger).
Die Prämien für erhöhte Pauschalversicherungssummen (12 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro) ändern sich nicht.
Für Versicherungsbeginne ab 1.4.2022 steht im ADAP Berechnungssystem die erhöhte Mindestversicherungssumme zur Auswahl.

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