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KFZ-Versicherung | Anpassung der Annahmerichtlinien
Ab 01.03.2022 ändern sich die Annahmerichtlinien der KFZ-Versicherung (Tarif 3.2015).
- Die Annahme von Versicherungsnehmer/innen ab 70 Jahren für die KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko ist gegen eine Prämienerhöhung von 30% möglich.
- Die Annahme von Versicherungsnehmer/innen ab 80 Jahren für die KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko ist nur nach Risikoprüfung durch den Fachbereich möglich.
Das Erfordernis für diesen Schritt ergibt sich aus dem Schadenverlauf dieses Segments unseres KFZ-Versicherungs-Portefeuilles im Sinne einer risikoadäquaten Kalkulation.
Details zu den Änderungen:
- Für Versicherungsnehmer/innen ab 70 Jahren kommt ein automatischer 30%iger Zuschlag in der KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko zur Anwendung.Der Zuschlag gilt, wenn zumindest ein Versicherungsnehmer 70 Jahre oder älter ist.Maßgeblich für die Berechnung des Zuschlags ist das Alter des Versicherungsnehmers zum Versicherungsbeginn/Wirksamkeitsdatum.Der Zuschlag gilt für die Änderungsarten Neuzugang, Neuzugang Fahrzeugwechsel, Fahrzeugwechsel, Tarifwechsel, Neuzugang Stornoersatz, Versicherungszweig einschließen und Objekt einschließen.
- Für Versicherungsnehmer/innen ab 80 Jahren erfolgt zusätzlich eine explizite Annahme-Prüfung.D.h. diese Anträge werden nicht dunkelverarbeitet, sondern vom System ausgesteuert zwecks individueller Prüfung und Entscheidung über Annahme bzw. Nicht-Annahme durch die Fachabteilung.
Ab 03.03.2022 sind diese Änderungen im ADAP Berechnungssystem für die Berechnung wirksam.
PMMT
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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