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Allgemeine Hinweise zur Schadenbearbeitung in der Sachversicherung
Um eine zügige Schadensbearbeitung im Sinne des Kunden zu ermöglichen, bitten wir Sie bei der Einreichung der Kundenunterlagen bzw. bei telefonischer Auskunft an den Kunden gerade im Sachversicherungsbereich auf die folgenden Punkte ein besonderes Augenmerk zu legen:
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen: Schadenmeldung mit Fotos und zusätzlichen Dokumenten (Kostenvoranschlägen, Rechnungen…)
- Lesbarkeit der Unterlagen
- Darstellung und Ursache des Sachverhalts
Bei Korrespondenz oder Nachreichungen zu Schadenmeldungen folgende Punkte unbedingt anführen (am besten in den Betreff z.B.: Schadenmeldung zu Vertrag…):
- Polizzennummer bzw. Schadennummer
- Name inklusive Adresse (besonders wichtig im Falle der geteilten Postübermittlung per E-Mail).
- Werden lediglich Fotos nachgereicht, können diese oftmals nicht zugeordnet werden.
- Bei Übermittlung von Rechnungen bitte vermerken, an wen diese bezahlt werden sollen (Kunde? Rechnungsleger? Etc…)
- Bei Übermittlung von Poststücken oder Attachments bitte darauf achten, dass diese auch leserlich sind (z.B. Unfallberichte).
- Gerade im Massengeschäft kann bei gegebener Vollständigkeit der Unterlagen eine schnellere Bearbeitung erfolgen und Rückfragen an den Vertrieb bzw. Kunden entfallen. Der Kunde kann bei versicherter Leistung rasch informiert werden.
Bitte bei den einzelnen Schadenfällen folgende Punkte beachten:
Glasschäden:
- Gesamtfoto des beschädigten Objektes sowie Fotos des Bruches (Bitte nur Farbfotos; keine schwarz-/weiß Bilder)
Tiefkühlgutschaden:
- Sachverhaltsschilderung inkl. Aufstellung (Mengen-/Preisangabe)
- Fotos des verdorbenen Tiefkühlgutes
- Fotos bzw. technische Daten des Tiefkühlgerätes
Haftpflichtschaden:
- Sachverhaltsschilderung (Wie, Wo und Was genau passiert ist)
Hinweis:
- In jedem Fall ist eine Schadenmeldung erforderlich, die bloße Übermittlung einer Rechnung ohne weitere Hinweise (unabhängig vom Schadensbetrag) ist nicht ausreichend und wird künftig ohne Bearbeitung an den Vermittler bzw. Kunden retourniert.
- Ausnahme Glasschaden an Flachgläsern bis maximal € 500,00: bis zu diesem Betrag sind grundsätzlich keine Schadenmeldungen notwendig, wenn aus der Rechnung klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Glasbruchschaden in den Versicherungsräumlichkeiten des Versicherungsnehmers handelt.
- Seit April 2022 ist es möglich über den ADAP eine Schadenmeldung elektronisch einzureichen. Ein Vorteil davon ist, dass unmittelbar nach erfolgter elektronischer Übermittlung die automatische Schadenanlage durchgeführt wird.
- Zusätzlich können Fotos, eventuell bereits vorliegende Rechnungen oder Kostenvoranschläge als "Dokument-Upload" mitgeschickt werden. (Wichtig! Damit die Schadenmeldung an das Kundenbackoffice weitergeleitet wird, ist der Button „elektronischen Antrag freigeben“ anzuklicken.)
- Die Schadenmeldung wird anschließend einem Referenten zugeordnet und Sie haben die Schadennummer bereits in den Händen.
Weiters erhalten Sie die aktualisierte Anleitung für die "Elektronische Schadenmeldung im ADAP" mit wertvollen Tipps.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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