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Erhöhung Nebengebührensicherstellung & Anpassung Beglaubigungskosten
Liebe Geschäftspartner:innen,
ab 1.6.2023 gibt es folgende Neuerungen:
Erhöhung Nebengebührensicherstellung:
- Die Nebengebührensicherstellung wird von 20 % auf 25 % angehoben.
- Dadurch erhöht sich die Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,44 % auf 1,5 %.
- Bei allen neuen Finanzierungseinreichungen ab 1.6.2023 gilt die neue Nebengebührensicherstellung und Pfandrechteintragungsgebühr. Bei allen bereits eingereichten Finanzierungen wird noch die alte Nebengebührensicherstellung und Pfandrechteintragungsgebühr herangezogen.
Anpassung Beglaubigungskosten:
Aufgrund der Änderung des Notariatstarifgesetzes werden die Beglaubigungskosten erhöht.
Betroffen davon sind die Beglaubigungskosten bei der Schuldschein- und Pfandurkunde.
Weiters werden die Löschungsgebühr, die Freilassungsgebühr, die Gebühr für die Vorrangeinräumungserklärung, die Beglaubigungskosten für die Pfandausdehnung und die Gebühr für die Grundbuchsgesuche Wohnbauförderung von EUR 170,00 auf EUR 220,00 erhöht.
Diese Anpassung gilt für alle ab 1.6.2023 neu erstellten Schuldschein- und Pfandurkunden sowie bekannt gegebenen Gebühren und Kosten für Löschungen, Freilassungen, etc.
Bei allen bereits erstellten Schuldschein- und Pfandurkunden und bekannt gegebenen Gebühren für Löschungen, Freilassungen, etc. werden die alten Gebühren verrechnet.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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