geänderte Annahmerichtlinien KFZ über 70 Jahre
Ab 01.03.2022 ändern sich die Annahmerichtlinien der KFZ-Versicherung (Tarif 3.2015).
  • Die Annahme von Versicherungsnehmer/innen ab 70 Jahren für die KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko ist gegen eine Prämienerhöhung von 30% möglich.
  • Die Annahme von Versicherungsnehmer/innen ab 80 Jahren für die KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko ist nur nach Risikoprüfung durch den Fachbereich möglich.
Das Erfordernis für diesen Schritt ergibt sich aus dem Schadenverlauf dieses Segments unseres KFZ-Versicherungs-Portefeuilles im Sinne einer risikoadäquaten Kalkulation.

Details zu den Änderungen:
  • Für Versicherungsnehmer/innen ab 70 Jahren kommt ein automatischer 30%iger Zuschlag in der KFZ-Haftpflicht und KFZ-Kasko zur Anwendung. Der Zuschlag gilt, wenn zumindest ein Versicherungsnehmer 70 Jahre oder älter ist. Maßgeblich für die Berechnung des Zuschlags ist das Alter des Versicherungsnehmers zum Versicherungsbeginn/Wirksamkeitsdatum. Der Zuschlag gilt für die Änderungsarten Neuzugang, Neuzugang Fahrzeugwechsel, Fahrzeugwechsel, Tarifwechsel, Neuzugang Stornoersatz, Versicherungszweig einschließen und Objekt einschließen.
  • Für Versicherungsnehmer/innen ab 80 Jahren erfolgt zusätzlich eine explizite Annahme-Prüfung. D.h. diese Anträge werden nicht dunkelverarbeitet, sondern vom System ausgesteuert zwecks individueller Prüfung und Entscheidung über Annahme bzw. Nicht-Annahme durch die Fachabteilung.
Ab 03.03.2022 sind diese Änderungen im ADAP Berechnungssystem für die Berechnung wirksam.


 
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