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Stellungnahme Wüstenrot zu Gerichtsurteil Rechtsschutzversicherung („Ausnahmesituationsklausel“)
- Für Wüstenrot steht die Kundenzufriedenheit an oberster Stelle.
- Bei der betroffenen Klausel handelt es sich um eine bisher gängige Klausel im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, die erst durch die Covid-19 Pandemie neu beurteilt wurde. Es gab dazu bereits erste Urteile.
- Die Wüstenrot Versicherungs-AG nimmt das Urteil des OLG Linz zur Kenntnis und wird kein Rechtsmittel dagegen vorbringen.
- Für Wüstenrot Kund:innen hat das Urteil des OLG Linz folgende Auswirkungen:
- Bei Neuverträgen kommt die betroffene Klausel nicht mehr zur Anwendung.
- Bei Bestandsverträgen werden keine Leistungsablehnungen mehr geltend gemacht.
- Bei Fällen, die bereits abgelehnt wurden, können die Kund:innen ihre Ansprüche aktiv geltend machen.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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