Stellungnahme Wüstenrot zu Gerichtsurteil Rechtsschutzversicherung („Ausnahmesituationsklausel“)
  • Für Wüstenrot steht die Kundenzufriedenheit an oberster Stelle.
  • Bei der betroffenen Klausel handelt es sich um eine bisher gängige Klausel im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, die erst durch die Covid-19 Pandemie neu beurteilt wurde. Es gab dazu bereits erste Urteile.
  • Die Wüstenrot Versicherungs-AG nimmt das Urteil des OLG Linz zur Kenntnis und wird kein Rechtsmittel dagegen vorbringen.
  • Für Wüstenrot Kund:innen hat das Urteil des OLG Linz folgende Auswirkungen:
    • Bei Neuverträgen kommt die betroffene Klausel nicht mehr zur Anwendung.
    • Bei Bestandsverträgen werden keine Leistungsablehnungen mehr geltend gemacht.
    • Bei Fällen, die bereits abgelehnt wurden, können die Kund:innen ihre Ansprüche aktiv geltend machen. 
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