KFZ-Kaskoversicherung | Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien
Ab sofort gelten die folgenden Verbesserungen betreffend die Annahmerichtlinien für KFZ-Kaskoversicherungen:
Es besteht Anfragepflicht für
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenneupreis inkl. Sonderausstattung über 150.000 Euro (statt bislang über 70.000 Euro),
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenneupreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro (statt bislang über 50.000 Euro).
  • In der KFZ-Kaskoversicherung für gebrauchte Fahrzeuge kann der grundsätzlich erforderliche Besichtigungsbericht entfallen, wenn die Erstzulassung bis zu zwölf Monate vor dem Versicherungsbeginn liegt. Bislang galt hier eine Frist von sechs Monaten.
Es ist somit keine Besichtigung erforderlich wenn die Erstzulassung bis zu 12 Monaten vor Versicherungsbeginn liegt, oder eine gleichwertige Kasko bei einem Vorversicherer bestanden hat oder ein Kaufvertrag des Händlers die Schadenfreiheit bestätigt.

Das ADAP Berechnungssystem ist ab sofort angepasst. 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Versicherungs-AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Bank AG

5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
© 2025 Wüstenrot
Impressum
Rechtliche Hinweise & Datenschutz