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Übergangsregelung MAI 2022
AB SOFORT gilt wie folgt:
Alle Finanzierungen die (durch das Finanzierungs-Kompetenzcenter) aufgrund der vorliegenden vollständigen Unterlagen bis 17.05.2022 in der Zentrale zur finalen Prüfung eingereicht wurden, werden mit der Kondition 01.05.2022 eingereicht und geprüft.
Heute, 18.5.2022 und morgen, 19.05.2022 sind aufgrund der Konditionenumstellung keine neuen Angebote möglich.
Diese werden ab 20.05.2022 mit den neuen Konditionen erstellt.
Für Finanzierungsbereitstellungserklärungen (FBE) aus diesen Einreichungen gilt:
Die Geltungsdauer beträgt wie gewohnt 180 Tage.
Beachten Sie jedoch, dass die bei Einreichung geltende Kondition nur für 30 Tage ab Erstellung der FBE zugesagt werden kann.
Ab 20.05.2022, gilt wie folgt:
Für alle Finanzierungsfälle kann, unabhängig vom bisherigen Bearbeitungsstatus, ausschließlich die NEUE Kondition angeboten werden.
Aufgrund des derzeit erhöhten Geschäftsaufkommens kommt es im Moment zu sehr langen Bearbeitungszeiten.
Zum einen in der Angebotslegung durch unsere Finanzierungs-Kompetenzcenter (bis zu 3 Wochen) und des Weiteren auch in der zentralen Prüfung. (Zentrale ca. 12-14 Wochen nach Einreichung durch unser Finanzierungs-Kompetenzcenter)
Wir ersuchen Sie dahingehend um Verständnis und Berücksichtigung im Kundengespräch.
Zu Einzelfällen erhalten Sie in den jeweils zuständigen Finanzierungs-Kompetenzcentern weitere Auskünfte.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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