Änderung des Bausparkassengesetzes 
Entfall der Mindestwartefrist beim Zwischendarlehen und Umstellung auf Bauspardarlehen
Mit der Änderung des Bausparkassengesetzes sowie der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft der Bausparkasse Wüstenrot (ABB 04/2022) werden die vergebenen Bauspardarlehen ab sofort nicht mehr als Zwischendarlehen, sondern als zugeteilte Bauspardarlehen angeboten. Dies bedeutet eine deutlich einfachere Darstellung in den Angebotsunterlagen für unsere Kunden.

Diese Umstellung gilt ab 01.04.2022 (im System sollten die Änderungen ab dem 02.04.2022 zur Verfügung stehen). Sämtliche ADAP-Berechnung sowie relevante Unterlagen wurden entsprechend umgestellt. 

Wie bereits in der Sonderinformation zu wichtigen Vertriebsthemen (Ausgabe KW 12/2022) kommuniziert, werden zu diesem Einsatztermin zugleich unsere Finanzierungskonditionen angepasst. 
Auch die jährliche Anpassung der Haushaltsrechnung wurde bereits mitberücksichtigt. 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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