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Einreichungen + Konditionen MÄRZ und APRIL 2022
Alle im März zur finalen Prüfung eingereichten Darlehensfälle (Zentrale) werden auch mit den damals gültigen März Konditionen ausgestellt.
Sollte aus einer März Einreichung eine Finanzierungsbereitstellungserklärung (FBE) entstehen, gilt diese Zusage wie gewohnt 180 Tage.
Beachten Sie jedoch, dass die Kondition (bei Einreichung) nur für 30 Tage ab Erstellung der FBE zugesagt werden kann.
Die gleiche Regelung gilt für alle vollständigen Einreichungen im April.
Achtung:
Bei künftigen Finanzierungsgesprächen bitte darauf hinweisen,
dass die finale Kondition erst mit Ausstellungsdatum garantiert werden kann und sich somit die Kondition vom Datum der Einreichung bis zum Datum der Ausstellung noch ändern kann.
Aufgrund des derzeit erhöhten Geschäftsaufkommens kommt es im Moment zu sehr langen Bearbeitungszeiten.
Zum einen in der Angebotslegung durch unsere Finanzierungs-Kompetenzcenter und desweiteren dann in der Prüfung durch unsere Zentrale. Wir ersuchen Sie dahingehend um Verständnis und Berücksichtigung im Kundengespräch. Zu Einzelfällen erhalten Sie in den jeweils zuständigen Finanzierungs-Kompetenzcentern weitere Auskünfte.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel.: 057070-110, FAX: 057070-109
Firmenbuchnummer: 319422 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 61
Tel.: 057070-100, FAX: 057070-535
Firmenbuchnummer: 34521 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde
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