Wichtige Informationen für Wüstenrot Vertriebspartner KW 13 / 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Sie über aktuelle Vertriebsthemen informieren:
Änderung des Bausparkassengesetzes
Entfall der Mindestwartefrist beim Zwischendarlehen und Umstellung auf Bauspardarlehen
Sehr geehrte Geschäftspartner,
eine einzigartige Revolution für die Bausparkassen stellt die im Dezember 2021 in Kraft getretene Änderung des Bausparkassengesetzes dar, die in perfekter Zusammenarbeit zwischen sämtlichen involvierten Organisationseinheiten in unseren Allgemeinen Bedingungen, im Interesse unserer Kunden, eine nachhaltige Umsetzung fand.
Durch Wegfall der bisher verbindlichen Mindestwartefrist von zumindest 18 Monaten für Bauspardarlehen entfallen zukünftig komplizierte und für Kunden der Bausparkassen oftmals wenig verständliche Vertragskonstrukte.
In der gesamten Produktpalette der Bausparkasse Wüstenrot wird der gänzliche Entfall dieser Wartefrist zur Umsetzung gelangen.
Zudem sind wir die erste Bausparkasse, die diesen Vorteil aktiv anbietet.
In Kombination mit der Erhöhung der Darlehenssummen im Februar 2022 kann zukünftig ein noch deutlicherer Fokus auf das Angebot der Bauspardarlehen gelegt werden.
Zeitgleich werden die Finanzierungskonditionen im Fixzinsbereich erhöht. In den unteren Ratingklassen bleiben wir zu den Banken kompetitiv und befinden uns in den mittleren Ratingklassen auf Augenhöhe mit den weiteren Bausparkassen auf dem österreichischen Markt. Für den variablen Bereich konnte eine Absenkung realisiert werden. Es gilt ein neuer Bestaufschlag von sensationellen 0,95 %.