Anpassung Regelwerk Finanzieren
Ab 01.12.2023 gelten folgende neue Regelungen:
  • Erhöhung der Sicherheitsreserve in der Haushaltsrechnung von aktuell 50 EUR auf 100 EUR
  • Befindet sich eine Pfandliegenschaft in HQ30 (Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser) wird die Beleihung auf maximal 70 % begrenzt.
Für Fälle, die vor dem 01.12.2023 vollständig eingereicht wurden und daher erst danach zur Genehmigung gelangen, gelten die Regelungen vom Zeitpunkt der Einreichung. Entsprechend behalten auch vorläufige Zusagen ihre Gültigkeit.
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