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Mobilitäts-Kaskoversicherung:
Ab sofort verbesserte Annahmebestimmung zur Besichtigung von Gebrauchtfahrzeugen
Liebe Geschäftspartner:innen,
auch Gebrauchtfahrzeuge spielen bei der „Mobilität für eine neue Generation“ eine bedeutende Rolle! Zur Vereinfachung der Annahme von Gebrauchtfahrzeugen in der Mobilitäts-Kaskoversicherung beschleunigen wir die Vertragsbearbeitung und Polizzenausstellung!
NEU: Kaskoversicherung für gebrauchte Kfz - Vorgangsweise:
Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der vorläufigen Deckungsbestätigung für die ersten 10 Tage nach Versicherungsbeginn (innerhalb dieses Zeitraumes ist ein Besichtigungsbericht einzuholen) wird durch die neue Klausel K89 auch nach dieser Frist Versicherungsschutz für unsere Kunden gewährt.
- Eine vorläufige Deckungsbestätigung kann auch aufgrund der Übermittlung des Antrages per E-Mail oder Fax erfolgen. Diese gilt mit dem beantragten Selbstbehalt lt. Antrag für die ersten 10 Tage ab Versicherungsbeginn, sofern kein Nachweis über eine Vorbesichtigung (oder ein vergleichbarer Vorvertrag) vorliegt.
- In Abänderung des Polizzentextes beträgt der in der Kaskoversicherung zur Anwendung kommende Selbstbehalt EUR 1.000,00 pro Schadenfall für Versicherungsfälle, die ab dem 11. Tag nach Versicherungsbeginn eintreten. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung zum Selbstbehalt laut Polizzentext ist erst dann gegeben, wenn dem Versicherer ein von einer befugten Prüfstelle ausgestellter Besichtigungsbericht über den Zustand des versicherten Kraftfahrzeugs vorgelegt wurde.
In folgenden Fällen kann wie bisher der Besichtigungsbericht entfallen:
- wenn die Erstzulassung bis zu zwölf Monate vor dem Versicherungsbeginn liegt;
- wenn für das betreffende Fahrzeug bis zum Versicherungsbeginn eine gleichwertige Kaskoversicherung bereits bei der Wüstenrot Versicherung bzw. bei einem Vorversicherer bestanden hat (bitte Versicherungsvertragsnummer angeben);
- wenn ein aktueller Kaufvertrag eines Kfz-Händlers vorliegt und im Kaufvertrag bzw. in einer Bestätigung des Händlers die Schadenfreiheit bestätigt wird.
Diese Regelung finden Sie auch in unserem Produktleitfaden Mobilitäts-Kasko.
Zur Dokumentation gegenüber unseren Kund:innen wird in diesen Fällen abweichend polizziert und die Bedingung K89 ausgestellt.
Auszug K89: Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für das versicherte Gebrauchtfahrzeug (K89)
In Abänderung des Polizzentextes beträgt der in der Kaskoversicherung zur Anwendung kommende Selbstbehalt EUR 1.000,00 pro Schadenfall für Versicherungsfälle, die ab dem 11. Tag nach Versicherungsbeginn eintreten.
Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung zum Selbstbehalt laut Polizzentext ist erst dann gegeben, wenn dem Versicherer ein von einer befugten Prüfstelle ausgestellter Besichtigungsbericht über den Zustand des versicherten Kraftfahrzeugs vorgelegt wurde.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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