Klarstellung Konvertierungsrichtlinien
Liebe Geschäftspartner:innen,
ergänzend zur VERTNews KW 25 finden Sie hier eine Klarstellung zu den ab sofort gültigen Konvertierungsrichtlinien in den Sparten Mobilität, Haus & Heim sowie Rechtsschutz.
Die betroffenen Konvertierungsrichtlinien werden in den Leitfäden im PIS hinterlegt und sind durch den jeweiligen Link einsehbar.
Für die Haus & Heim Versicherung und Privat-Rechtschutz-Versicherung gilt NEU:
- Umstellung von den alten bisherigen Tarifen in den aktuellen Tarif
Ein Tarifwechsel aus den alten Haus & Heim Versicherungstarifen in den aktuellen Tarif ist
- bei Vermittleridentität sofort;
- bei unterschiedlichen Vermittler:innen zum Ablauf möglich.
Minderprämien zum bestehenden Vertrag sind zu vermeiden und nur bei einem vorliegenden Gegenoffert für dieses Wüstenrot Produkt zulässig.
Bei einem beitragswirksamen Objekt-, Zweig- oder Risiko-Einschluss muss in den aktuellen Tarif gewechselt werden, es wird lt. Antragsdatum polizziert.
Ausnahme Haus&Heim: Mitversicherte Person und Hundehaftpflicht.
Für die Mobilitäts-Versicherung gilt NEU:
- Umstellung von den alten bisherigen Tarifen in den aktuellen Tarif
Ein Tarifwechsel aus den alten Kfz-Haftpflichttarifen in den aktuellen Mobilitäts-Haftpflichttarif ist
- bei Vermittleridentität sofort;
- bei unterschiedlichen Vermittler:innen zum Ablauf möglich.
Minderprämien zum bestehenden Vertrag sind zu vermeiden und nur bei einem vorliegenden Gegenoffert für dieses Wüstenrot Produkt zulässig.
Eine bestehende Kaskoversicherung muss gleichzeitig auf den neuen Tarif umgestellt werden.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung können ausschließlich gemeinsam umgestellt werden.
TIPP:
Es empfiehlt sich ein vorliegendes Gegenoffert bereits bei der Beantragung zum Mobilitätsantrag anzuhängen. Die Fachabteilung kann dadurch effizienter die Vertragsbearbeitung vornehmen.
Leitfaden Mobilitäts-Haftpflichtversicherung
Leitfaden Mobilitäts-Kaskoversicherung
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