KFZ-Versicherungen | Neuer Tarif Kfz-Haftpflichtversicherung / Reminder Verbesserungen in der Kaskoversicherung 
Liebe Geschäftspartner:innen, 

Anfang Oktober 2023 tritt ein neuer Tarif der Wüstenrot Kfz-Haftpflichtversicherung in Kraft.
Und: Die zahlreichen Verbesserungen in der Kaskoversicherung gelten bestandswirksam!

Die Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der kurz zusammengefasst:
  • Folgende Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien werden vorgenommen.
    • Anhebung der anfragepflichtigen kW-Grenzen auf ab 450 kW (612 PS) [statt ab 251 kW (342 PS)]
    • Anhebung der anfragepflichtigen kW-Grenzen auf ab 251 kW (342 PS) [statt ab 151 kW (205 PS)], wenn die Erstzulassung vor 2015 [statt 2005] liegt.
    • Entfall der Anfragepflicht für Versicherungsnehmer bis 27 Jahre in einer nicht selbst erworbenen Bonus-Stufe.
    • Entfall der Annahmeregel für minderjährige Versicherungsnehmer (bislang nur wenn im Familienverband eine Vollkundenbeziehung bestand).
  • Weitere Anpassungen:
    • Ausschluss von Fahrzeugen der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen.
    • Ausschluss von landwirtschaftlichen Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht.
  • Anhebung der Einschlussprämie für den zweiten Freischaden auf 25 Euro.
  • Einstellung der 3-jährigen Prämiengarantie (betrifft den gesamten Vertrag, also auch die Kaskoversicherung).

Das ADAP Berechnungssystem wird Ende KW 40 angepasst. Parallel wird der Produktleitfaden Kfz-Haftplichtversicherung aktualisiert zur Verfügung stehen.


Zur Erinnerung: die jüngsten Änderungen bei der Kaskoversicherung
  • Verbesserte Neuwertentschädigungsstaffel: 100% des Kaufpreises für 24 Monate ab Erstzulassung.
  • Die Grobe Fahrlässigkeit ist in jeder Kaskoversicherung fix integriert.
  • KEINE Sublimits (bisher 400 Euro) in den Kasko-Zusatzleistungen:
    • Abschleppkosten (auch bei Totalschaden)
    • Diebstahl, Verlust (Wunsch-) Kennzeichen
    • Diebstahl von Markenemblemen inkl. Montagekosten
    • Verlust im Kfz befindlicher Gegenstände des persönlichen und/oder beruflichen Bedarfs
    • Schlossänderungskosten bei Schlüsselverlust
    • Tierbisse (ausgenommen Folgeschäden)
    • Abhandenkommen von Zubehör (nach Schadenfall, der in der Kasko gedeckt ist)
  • Integration Elektro-Paket für Elektro-/Hybridfahrzeuge

Auch bei den Kasko-Annahmerichtlinien gibt es eine Verbesserung:
  • Fahrzeuge mit Listenpreis inkl. Sonderausstattung sind erst ab 200.000 Euro anfragepflichtig (statt bisher ab 150.000 Euro).
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