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KFZ-Versicherungen | Neuer Tarif Kfz-Haftpflichtversicherung / Reminder Verbesserungen in der Kaskoversicherung
Liebe Geschäftspartner:innen,
Anfang Oktober 2023 tritt ein neuer Tarif der Wüstenrot Kfz-Haftpflichtversicherung in Kraft.
Und: Die zahlreichen Verbesserungen in der Kaskoversicherung gelten bestandswirksam!
Die Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der kurz zusammengefasst:
- Folgende Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien werden vorgenommen.
- Anhebung der anfragepflichtigen kW-Grenzen auf ab 450 kW (612 PS) [statt ab 251 kW (342 PS)]
- Anhebung der anfragepflichtigen kW-Grenzen auf ab 251 kW (342 PS) [statt ab 151 kW (205 PS)], wenn die Erstzulassung vor 2015 [statt 2005] liegt.
- Entfall der Anfragepflicht für Versicherungsnehmer bis 27 Jahre in einer nicht selbst erworbenen Bonus-Stufe.
- Entfall der Annahmeregel für minderjährige Versicherungsnehmer (bislang nur wenn im Familienverband eine Vollkundenbeziehung bestand).
- Weitere Anpassungen:
- Ausschluss von Fahrzeugen der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen.
- Ausschluss von landwirtschaftlichen Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht.
- Anhebung der Einschlussprämie für den zweiten Freischaden auf 25 Euro.
- Einstellung der 3-jährigen Prämiengarantie (betrifft den gesamten Vertrag, also auch die Kaskoversicherung).
Das ADAP Berechnungssystem wird Ende KW 40 angepasst. Parallel wird der Produktleitfaden Kfz-Haftplichtversicherung aktualisiert zur Verfügung stehen.
Zur Erinnerung: die jüngsten Änderungen bei der Kaskoversicherung
- Verbesserte Neuwertentschädigungsstaffel: 100% des Kaufpreises für 24 Monate ab Erstzulassung.
- Die Grobe Fahrlässigkeit ist in jeder Kaskoversicherung fix integriert.
- KEINE Sublimits (bisher 400 Euro) in den Kasko-Zusatzleistungen:
- Abschleppkosten (auch bei Totalschaden)
- Diebstahl, Verlust (Wunsch-) Kennzeichen
- Diebstahl von Markenemblemen inkl. Montagekosten
- Verlust im Kfz befindlicher Gegenstände des persönlichen und/oder beruflichen Bedarfs
- Schlossänderungskosten bei Schlüsselverlust
- Tierbisse (ausgenommen Folgeschäden)
- Abhandenkommen von Zubehör (nach Schadenfall, der in der Kasko gedeckt ist)
- Integration Elektro-Paket für Elektro-/Hybridfahrzeuge
Auch bei den Kasko-Annahmerichtlinien gibt es eine Verbesserung:
- Fahrzeuge mit Listenpreis inkl. Sonderausstattung sind erst ab 200.000 Euro anfragepflichtig (statt bisher ab 150.000 Euro).
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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