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Wüstenrot Bausparkasse & BANK: Anpassungen in der HHR & Durchrechnungszinssatz ab 8.5.2026
Sehr geehrte Geschäftspartner:innen,
aufgrund der aktuellen Inflationsentwicklung werden die Haushaltsrechnungswerte angepasst.
Ab 8.5.2026 treten folgende Änderungen im Bereich Finanzieren in Kraft:
- Erhöhung der Lebenshaltungskosten je nach Haushaltseinkommen
- Erhöhung der KFZ-Kosten (Mindestbetrag!) von 291,00 € auf 304,00 €
- Anpassung der Wohnkosten je m² – wenn kein Energieausweis vorgelegt werden kann, erfolgt die Berechnung mit einem Ansatz von 5,45 €/m² (statt bisher 4,90 €/m²)
- Erhöhung des Durchrechnungszins von 4,6% auf 4,76% (Stressrate)
Wichtige Hinweise:
Die Änderungen bei der Durchrechnung und in der Haushaltsrechnung (Lebenshaltungskosten, KFZ-Kosten, Betriebs-/Wohnkosten) sind ab 8.5.2026 aktiv.
- Neueinreichungen ab 8.5.2026 sind dann nur mehr mit der neuen Berechnung möglich.
- Die in Prüfung befindlichen Finanzierungen werden ebenfalls nach den neuen Parametern geprüft und entschieden.
- Vorläufige Zusagen – Ausstellung ab 8.5.2026:
- Die Finanzierung wird bei Ausstellung neu berechnet
- Wenn sich durch die neue Berechnung das Rating verschlechtern sollte, vergeben wir die Kondition nach Rating alt.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte unser Vermittlerservice, die Kolleg:innen vom Vertriebsteam Finanzieren Österreich unterstützen Sie gerne.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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