Anträge für Sach-, Unfall- und Krankenversicherung in Vollmacht
Die Einreichung von Sach-, Unfall- und Krankenversicherungsanträgen und Konvertierungen in Vollmacht wird ab sofort für Makler erleichtert. 

Der vermittelnde Makler hat 3 Möglichkeiten zur Unterfertigung von Anträgen und Konvertierungen: 
  1. Der Makler unterschreibt den Antrag (die Konvertierung) in Vollmacht und diese wird auch beigelegt
  2. Der Makler unterschreibt den Antrag (die Konvertierung) in Vollmacht ohne Vorlage der Vollmacht
  3. a) Der Makler unterschreibt den Antrag (die Konvertierung) nicht, legt jedoch die Vollmacht bei
    b) Der Makler unterschreibt den Antrag (die Konvertierung) nicht, bestätigt jedoch über eine verpflichtende Checkbox am Antrag, dass er über eine aufrechte Vollmacht verfügt.
Da für Variante 3b eine technische Implementierung im ADAP notwendig sein wird, ist es erforderlich, dass der Makler bis zur tatsächlichen Umsetzung am Antrag handschriftlich bestätigt, dass er über eine aufrechte Vollmacht verfügt. 
Diese ist bei Bedarf auch vorzulegen. 

Hinweis: Für die Vermittlung durch Agenten gilt diese Regelung nicht. Diese Vermittler haben auf jeden Fall die Unterschrift des Kunden beizubringen.
Auch in der Lebensversicherung (Risiko, Kapitalbildende LV) ist die Regelung nicht anzuwenden.
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