Erwachsenenvertretung & Vorsorgevollmacht
Liebe Geschäftspartner:innen,

mit 1.7.2018 ist das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Je Vertretungsart sind künftig Unterlagen erforderlich, welche bitte vollständig (alle Seiten der Dokumente) von Ihnen an unsere Fachabteilung (zahl@wuestenrot.at) zur Prüfung und Erfassung zu senden sind:
  • Vorsorgevollmacht
    • Individuelle Vollmachtsurkunde (z.B. Notariatsakt)
    • Eintragungsbestätigung im ÖZVV
  • gewählte Erwachsenenvertretung
    • individuelle Vereinbarung (Schriftstück von einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein)
    • Eintragungsbestätigung im ÖZVV
  • gesetzliche Erwachsenenvertretung
    • Eintragungsbestätigung im ÖZVV
  • gerichtliche und einstweilige Erwachsenenvertretung
    • Beschluss des Pflegschaftsgerichts 
Wird ein Erwachsenenschutzverein zum Erwachsenenvertreter bestimmt, ist zusätzlich eine Urkunde des Vereines erforderlich, aus der hervorgeht, wer der zuständige Erwachsenenvertreter ist.
 
Weiters sollte auch eine Ausweiskopie des Vertreters übermittelt werden.
 
Es gibt (je nach Vertretungsart) eine Befristung zur Dauer der Vertretung. Wenn die erfasste Erwachsenenvertretung das Ablaufdatum erreicht, wird zeitgerecht ein Schreiben an den Erwachsenenvertreter versendet und darüber informiert, dass uns Unterlagen zur Verlängerung der Erwachsenenvertretung übermittelt werden müssen.
 
Vielen Dank für Ihre wohlwollende Kooperation.

 
 
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