Informationen zur Mittelherkunftsprüfung
Liebe Geschäftspartner:innen,

wir möchten Sie über das Thema "Mittelherkunftsprüfung" informieren, da in den letzten Wochen vermehrt Anfragen zur Durchführung von Mittelherkunftsprüfungen bei Wüstenrot eingegangen sind.

Die Vorgaben zur Mittelherkunftsprüfung bei Einzahlungen ab EUR 100.000 gelten für sämtliche Produkte der Wüstenrot-Gruppe, also auch für Darlehen und Kredite (inkl. Sondertilgungen).

Bonusbausparverträge werden von der Bausparkasse erst nach Vorliegen eines plausiblen Nachweises und Prüfung zur Mittelherkunft durch den Fachbereich angenommen.
Unterlagen zur Mittelherkunftsprüfung sind bereits im Zuge des Kundengesprächs einzuholen und den Eröffnungsunterlagen beizulegen.

Die FMA stellt zur Kundenaufklärung ein Informationsvideo zum Thema Mittelherkunft zur Verfügung. Dieses kann in Beratungsgesprächen bei Kundenrückfragen bzgl. der Geld-Mittelherkunft sinnvoll eingesetzt werden.
 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Versicherungs-AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Bank AG

5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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