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Verbesserung in der Unfallversicherung: Anhebung der Berücksichtigung des Mitwirkungsanteils von 25% auf 50%
Liebe Geschäftpartner:innen,
gerne informieren wir, dass eine Berücksichtigung des Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung ab sofort erst ab 50% erfolgt. Diese Änderung wird bestandswirksam auf den Unfalltarif 2015 angewendet, verbessert unser Leistungsversprechen gegenüber unseren Kund:innen und manövriert uns ins Spitzenfeld des Marktes.
Die sogenannte Mitwirkungsklausel beschreibt eine Kürzung des Leistungsanspruches bei bestehenden Vorerkrankungen und Gebrechen und tritt dann in Kraft, wenn diese Erkrankungen oder Gebrechen mitursächlich waren, also eine Auswirkung auf die durch den Unfall erlittenen Gesundheitsschädigung hatten. So zum Beispiel, wenn der behandelnde Arzt nach einem Skiunfall durch Sturz feststellt, dass ein früherer Kreuzbandriss bei dem Unfall mitgewirkt hat und daher die Leistung an den/die Kund:in reduziert wird.
Die Höhe des Mitwirkungsanteils gilt als entscheidendes Kriterium für die Qualität einer privaten Unfallversicherung und sollte bei der Auswahl der richtigen Unfallvorsorge unbedingt berücksichtigt werden.
Je höher der Prozentsatz bei Berücksichtigung des Mitwirkungsanteil ist, umso besser ist der/die Versicherte gestellt.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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