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Änderungen in Zusammenhang mit der Bearbeitungsgebühr

Sehr geehrte Geschäftspartner:innen,
zum 1.1.2026 treten mehrere Änderungen im Bereich Finanzieren in Kraft. Zu einem Teil haben Sie bereits eine Aussendung der Vermittlungsvereinbarung für die zukünftige Zusammenarbeit erhalten. Zu den neuen Entgelten und Gebühren, finden Sie die Informationen in der u.a. Aufzählung.
Die Änderungen umfassen die folgenden wesentlichen Punkte:
- Provisionsbasis ist nicht mehr die 3%ige Bearbeitungsgebühr, sondern die Vermittlungsprovision. Die Vermittlungsprovision wird zwischen Vermittler:in und Kund:in in Höhe von maximal 3% des Darlehens-/Kreditbetrags vereinbart (Passus im Finanzierungsantrag). Diese fließt zu 100% an Sie als Vermittler:in. Eine Reduktion oder ein Verzicht durch den Vermittler:in sind möglich.
- Auftrags der Kund:innen wird die Provision vom Darlehens-/Kreditkonto nach Zustandekommen des Darlehens/Kreditvertrags gemäß den bestehenden Regeln in der Vermittlungsvereinbarung überwiesen.
- Die Bausparkasse Wüstenrot AG und die Wüstenrot Bank AG vereinbaren ein neues Bearbeitungsentgelt mit den Kund:innen. Sämtliche Gebühren und Entgelte (einschließlich des neuen Bearbeitungsentgelts) können bei der Vermittlung von Darlehen und Bauspardarlehen sowie von Bankkrediten nicht kulanziert werden.
- Die Gebühr für die Treuhandabwicklung sowie die Gebühr für die Liegenschaftsbewertung entfallen ab 1.1.2026.
- Der Verwaltungskostenbeitrag für Darlehen entfällt ebenfalls ab 1.1.2026. (Hinweis: Der Verwaltungskostenbeitrag bei Anspartarifen bleibt weiterhin bestehen.)
Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie nachfolgend eine Tabelle, die die unterschiedlichen Fälle und das damit verbundene neue Bearbeitungsentgelt übersichtlich darstellt:
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Restliche Verwendungszwecke |
Einrichtung / Umbau / Sanierung |
Basispaket
bis € 100.000 |
€ 750 |
€ 750 |
€ 100.001 bis
€ 750.000 |
€ 1.000 |
€ 1.300 |
| Ab € 750.001 |
€ 1.750 |
€ 2.000 |
| Splitting, Baukonto |
je € 500 |
je € 500 |
Das Bearbeitungsentgelt deckt den Aufwand für die Prüfung des Antrags, die Bonitäts- und Sicherheitenprüfung (Liegenschaftsbewertung), die Erstellung der Vertragsunterlagen sowie die Abwicklung der Auszahlung. Das Bearbeitungsentgelt ist laufzeitunabhängig und wird dem Darlehens-/Kreditkonto angelastet.
Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist vom Finanzierungsbetrag des neu beantragten Gesamtobligos sowie vom Verwendungszweck abhängig. Die Bearbeitung der Verwendungszwecke Umbau/Sanierung/Errichtung ist aufwändiger und daher höher bepreist. Sobald der Verwendungszweck Errichtung/Umbau/Sanierung für einen Teil des Obligos zutrifft, gilt immer die rechte Spalte (Errichtung/Umbau/Sanierung).
Werden mehrere Finanzierungen in einem Antrag beantragt, werden die Beträge zusammengezählt. Diese Summe dient als Bemessungsgrundlage für das Bearbeitungsentgelt des ersten Darlehens/Kredits im Antrag. Für jedes weitere Darlehenskonto/Kreditkonto wird ein Bearbeitungsentgelt von € 500,00 verrechnet.
Hinweis: Alle fertigen Finanzierungsanfragen, die noch über das Team Vertriebsservice- Finanzieren in unserer Fachabteilung bis heute eingereicht werden, können heuer noch bearbeitet werden. Ab 18.12. ist eine Ausstellung im heurigen Jahr nicht mehr möglich.
Alle Anfragen können auch ab dem 18.12. an finanzierung@wuestenrot.at übermittelt werden. Angebote können aber aufgrund der Änderungen erst ab Jänner ausgestellt werden.
Für alle vorläufige Zusagen muss bei Ausstellung im neuen Jahr ein neuer Kredit- bzw. Darlehensantrag unterfertigt werden, der neben anderen Formularen der neuen Vorgehensweise angepasst wurde. Diesen neuen Antrag erhalten Sie automatisch von Ihrer Ansprechperson im Vertriebsservice Finanzieren, sobald er technisch generiert werden kann.
Bei Fragen zu Einzelfällen kontaktieren Sie bitte gerne unser Team.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten unter +43 57070 131 oder finanzierung@wuestenrot.at.
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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