Integration des Ergänzungsdarlehens in hypothekarisches Hauptdarlehen
Liebe Geschäftspartner:innen,
 
seit dieser Woche ist es möglich, die max. Finanzierungssumme gem. KIM-VO in einem Darlehensvertrag (ohne separatem Ergänzungsdarlehen!) abzubilden.
 
Damit schaffen wir eine unglaubliche Win-Win-Win Situation! Unsere und Ihre Kund:innen profitieren zukünftig von einem deutlich vereinfachten Angebot mit einer gesamtheitlichen Laufzeit und Kondition für das gesamte Finanzierungsvorhaben. Der Beratungsprozess wird einfacher und transparenter und auch in der Verwaltung der Geschäftsfälle wird diese Verbesserung spürbar.
 
Highlights:
  • längere Laufzeit mit nur einem Vertrag möglich (Darlehensversicherung „DAVE“ auch nicht mehr erforderlich)
  • Produkt ist für Kund:innen leichter verständlich, dadurch sind wir auch mit dem Mitbewerb besser vergleichbar
  • gesamte Finanzierungssumme wird im Grundbuch eingetragen
  • für hypothekarisch besicherte Bauspar- und Baugelddarlehen möglich
  • grundsätzlich erfolgen Nachfinanzierungen vorrangig hypothekarisch innerhalb der KIM-VO 
Wann kann das Ergänzungsdarlehen noch verwendet werden?
  • Nachfinanzierung: Für Summen unter € 25.000,00 steht das Ergänzungsdarlehen trotzdem weiterhin zur Verfügung (Produkt bleibt unverändert bestehen)
  • Im Ausnahmefall für Lücken nach Einzelfallentscheidung (Neubau, Sanierung) 
Wie erfolgt die Abwicklung in der Fachabteilung?
  • Bei vorläufigen Zusagen mit Ergänzungsdarlehen kann bei Ausstellung auf die besicherte Variante umgestellt werden, wenn die entsprechenden neuen Unterlangen (neuer Darlehensantrag, neues ESIS) vorgelegt werden.
  • Bei offenen Darlehensanträgen (noch in Prüfung, in Evidenz) kann auf die besicherte Variante umgestellt werden, wenn die entsprechenden neuen Unterlangen (neuer Darlehensantrag, neues ESIS) vorgelegt werden.
  • Bereits genehmigte Finanzierungen können nicht mehr auf die neue Variante geändert werden. 
zu beachten:
Die bisherigen Grenzen des Ergänzungsdarlehens (€ 40.000,00 pro Person, max. € 80.000,00 bei 2 oder mehr Vertragsinhaber) sind hier ebenfalls relevant und dürfen nicht überschritten werden!

Unterlage Vertrieb EGD in Hauptdarlehen

 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
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Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Versicherungs-AG

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Landesgericht Salzburg
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