Tippgeberchance bei der Wüstenrot Bank AG
Liebe Geschäftspartner:innen,

wir möchten Sie an die Möglichkeit zur Tippgeberschaft für Bankprodukte der Wüstenrot Bank AG erinnern.
Sie können durch die Empfehlung von Giro- und Sparkonten nicht nur Ihren Kund:innen einen Mehrwert bieten, sondern auch selbst von einer lukrativen Tippgebervergütung profitieren.

So einfach funktioniert es:

✅ Registrierung: Melden Sie uns Ihr Interesse als Tippgeber:in mit Gewerbeschein

✅ Vorbereitung: Sie erhalten im Anschluss eine entsprechende Vereinbarung zur Unterschrift

✅ Einfacher Tipp (mit Formular): Sie empfehlen, wir kümmern uns um den Rest

✅ Abschluss: Interessierte Person schießt direkt online über unsere Homepage ab

✅ Attraktive Vergütung für jeden erfolgreichen Tipp (Girokonto | Sparkonto FIX | Sparkonto FLEX)

Wichtige Voraussetzung:
Zur gewerblichen Tippgeberschaft benötigen Sie einen entsprechenden Gewerbeschein. Der erforderliche Gewerbewortlaut lautet wie folgt:
Namhaftmachung von Personen, die an Bankgeschäften interessiert sind, an zur Vermittlung und Durchführung von Bankgeschäften Befugte, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Gewerblichen Vermögensberater und einem zur Vermittlung und Durchführung von Bankgeschäften Befugten vorbehaltenen Tätigkeit.

 Wir haben Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Gerne informieren Sie Ihre regionalen Ansprechpartner über alle Möglichkeiten.
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Versicherungs-AG

5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
Wüstenrot Bank AG

5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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