Änderung der Erledigungsbriefe (Zahlungsinformation) im Bereich SACH Leistung
Künftig werden Ihnen Erledigungsbriefe im Falle einer Sachleistung ausschließlich zur Information über die Postbox oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Eine Weiterleitung an Ihre Kund:innen ist nicht zwingend erforderlich, da sich die Anweisung des Betrages im Regelfall bereits auf dem Konto der Kund:innen befindet.

 
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