Anpassungen in der Unfallversicherung ab 1.2.2026 - WICHTIG
Liebe Geschäftspartner:innen, 

mit 1.2.2026 kommt es neben einer wesentlichen Produktverbesserung im UV-Baustein „Heilkosten“ zu Tarifanpassungen in unseren Unfallversicherungstarifen sowie einer Aktualisierung des Rabattsystems.

Ziel der Anpassungen ist eine nachhaltige Tarifstruktur und faire, risikobasierte Rabatte des, seit 2015 unveränderten Unfalltarifs, bei gleichzeitiger Marktkonformität.


*Heilkosten: Textauszug-Klausel:
“Wird dem Versicherer anstelle der Abrechnung des Sozialversicherungsträgers (Kostenersatz) eine Information über die Ablehnung des Kostenersatzes übermittelt, werden 100 % des Rechnungsbetrages im Rahmen der versicherten Summe ersetzt. (U709/V01)”

 

 
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