NEU Mobilitätsversicherung 2024
Mobilität für eine neue Generation.
Mit 24/7 Schutz für ein Leben in Bewegung.
Jetzt auch für E-Bike, Scooter und Co.
Die Evolution der klassischen Kfz-Versicherung zu einer allumfassenden Mobilitätsversicherung.
Liebe Geschäftpartner:innen,
nach dem Motto „Mobilität für eine neue Generation“ hat Wüstenrot die klassische Kfz-Versicherung zu einer umfassenden Mobilitätsversicherung weiterentwickelt. Unsere Kund:innen können ab sofort über einen Vertrag ihre gesamte Mobilität absichern, und das ist einzigartig in Österreich!
Der Verkaufsstart unserer brandneuen Mobilitätsversicherung erfolgt mit 01.03.2024.
Allgemeines zum neuen Tarif
- Bewährter Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge (KFZ): Pkw und Kombis, Wohnmobile und Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie einspurige Kraftfahrzeuge.
- Neu: Versicherungsschutz für nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (NZF) gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung: Fahrräder, E-Bikes, Segways, (E-)Scooter sowie Krankenfahrstühle.
- Neu: Mobilitäts-Assistance bei Panne, Unfall, „Pilot Error“ (z.B. Falschtanken, Schlüsselverlust, Reifenpanne, leere Batterie bei Elektrofahrzeugen) oder Diebstahl.
- Neu: Wertanpassung nicht nur für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung, sondern auch für die Rechtsschutz- und Unfallversicherung.
Mobilitäts-Haftpflicht
Grunddeckung
- Pauschal-Versicherungssumme bis zu 20 Mio. Euro.
- Ein Freischaden bei Pauschal-Versicherungssumme von 20 Mio. Euro (für Pkw/Kombi).
- Tarif-Varianten für Motorräder wahlweise mit oder ohne Beitragsrückvergütung bei Kennzeichenhinterlegung.
- Neu: Mobilitäts-Assistance Standard für KFZ und NZF: Telefonische Hilfe, Reparatur vor Ort, Abschleppen in die nächste Markenwerkstatt bzw. nächstgelegene Werkstätte, Taxi bis 70 Euro bei dringendem Mobilitätsbedarf.
Zusatzbausteine
- Neu: Mobilitäts-Assistance Premium (fixer Bestandteil bei Mobilitäts-Kasko; Einschluss möglich bei Mobilitäts-Haftpflicht ohne Mobilitäts-Kasko):
für KFZ und NZF: Mietwagen bzw. Ersatz Fortbewegungsmittel bis 5 Tage (max. gleiche Kategorie), Hotel bis zu 3 Nächte (100 Euro/Nacht), Heim- und Weiterreise.
für KFZ: Zustellung des reparierten Fahrzeugs aus dem Ausland, Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland, Abholung des reparierten Fahrzeugs.
für Pkw/Kombi außerdem: SmartRepair.
- Einschluss der großen Internationalen Versicherungskarte (IVK) auf Dauer (für KFZ).
Weiterführende Produktdetails finden Sie in unserem Produktleitfaden Mobilitäts-Haftpflicht.
Mobilitäts-Kasko
Grunddeckung
- Vollkasko
- für KFZ: mit 350, 550 oder 1100 Euro Selbstbehalt,
- für NZF: mit 150 Euro Selbstbehalt (neu).
- Teilkasko
- für KFZ (Pkw/Kombi): ohne Parkschaden/Vandalismus und ohne Selbstbehalt oder mit Parkschaden/Vandalismus und mit 350 oder 550 Euro Selbstbehalt,
- für einspurige KFZ und NZF: ohne Parkschaden/Vandalismus und ohne Selbstbehalt (neu).
- Neu: 3.000 Euro beitragsfreie Sonderausstattung, Elektropaket, GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge und grobe Fahrlässigkeit sind inkludiert.
- Neu: Mobilitäts-Assistance Premium für KFZ und NZF inkludiert.
Zusatzbausteine
- Einschluss Neuwertentschädigung bei Teilkasko (100% des Kaufpreises 1 bis 24 Monate).
- Einschluss Erweiterte Neuwertentschädigung bei Vollkasko (100% des Kaufpreises 1 bis 48 Monate).
Weiterführende Produktdetails finden Sie in unserem Produktleitfaden Mobilitäts-Kasko.
Mobilitäts-Rechtsschutz
Grunddeckung
- Die Mobilitäts-Rechtsschutzversicherung gilt für die in der Mobilitäts-Haftpflicht versicherten Kraftfahrzeuge und die versicherten nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (neu).
- Neu: Nur mehr eine Rechtsschutz-Variante (statt bisher zwei Varianten).
Weiterführende Produktdetails finden Sie in unserem Produktleitfaden Mobilitäts-Rechtsschutz.
Mobilitäts-Unfall
Grunddeckung
- Die Mobilitäts-Unfallversicherung gilt für Lenker, Insassen oder Aufsassen (neu) der in der Mobilitäts-Haftpflicht versicherten Kraftfahrzeuge bzw. der versicherten nicht-zulassungspflichtigen Fahrzeuge (neu).
- Die Versicherungssumme für Unfallkosten wurde auf 134.000 Euro angehoben (statt bisher 104.500 Euro).
- Neu: Nur mehr eine Unfall-Variante (statt bisher zwei Varianten).
Weiterführende Produktdetails finden Sie in unserem Produktleitfaden Mobilitäts-Unfall.
Übergangsfristen
- Alle bis 1.7.2024 in der Zentrale eingelangten Anträge, die noch innerhalb der Offertbindefrist in der Tarifgeneration 03.2015 angeboten wurden, werden nach dem alten Tarif polizziert.
- Ab 1.3.2024 steht das ADAP Berechnungssystem für die Mobilitätsversicherung 03.2024 zur Verfügung.
Da in den nächsten Monaten eine Einschluss-Möglichkeit des Assistance-Bausteins auch zu Kfz-Bestandsverträgen realisiert wird, sind Tarifwechsel aus dem Altbestand nicht möglich.
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