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Initiative zur Einholung von Energieausweisen
Liebe Geschäftspartner:innen,
aufgrund rechtlicher Anforderungen sind wir verpflichtet, die Energieausweise jener Kund:innen anzufordern, die ihr Gebäude mit Wüstenrot zwischen 1.1.2021 und 30.4.2023 finanziert haben. Kund:innen werden gebeten, insbesondere die ersten beiden Seiten des entsprechenden Energieausweises an fine@wuestenrot.at zu übermitteln. Dazu haben wir eine mehrteilige Initiative geplant:
Die gesamte Aktion läuft in ausgewählten Bundesländern ab sofort bis zum Ende des Jahres 2024 und umfasst folgende Maßnahmen:
- Post auf Social Media Kanälen von Wüstenrot und Veröffentlichung eines Beitrags zu Energieausweisen am Wüstenrot-Blog (www.wuestenrot.at/energieausweis).
- Kund:innen mit eServices erhalten einen Brief in ihre Postbox. Kund:innen, die ihren Energieausweis nach dem Ablauf der Rückmeldefrist nicht eingesendet haben, erhalten einen zusätzlichen Anruf von Wüstenrot.
- Kund:innen ohne eServices erhalten einen Anruf von Wüstenrot.
- Kund:innen in Wien, Niederösterreich und Burgenland werden aufgrund der angespannten Situation durch das Hochwasser derzeit nicht kontaktiert.
Als Dankeschön erhalten Kund:innen einen Gutschein für ein Insektenhotel, das in einer Wüstenrot-Filialen abgeholt werden kann.
Am Wüstenrot-Blog gibt es Informationen rund um den Energieausweis:
www.wuestenrot.at/energieausweis
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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