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BWAG: Änderung Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft per 01.01.2025
Liebe Geschäftspartner:innen,
Seit 01.01.2025 gelten für die Bausparkasse Wüstenrot AG neue Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft, darin enthalten sind u.a. Änderungen im Bereich § 9 Auszahlung des Bauspardarlehens (Bezugsverpfändung) sowie im Bereich SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE SPARTARIFE § 14.1. Fixzins-Spartarif (Tarif 3).
BWAG Kontobeitrag Bausparen: Die neuen Kontoführungsbeiträge sind € 9,64 sofern die Sparrate einmalig oder einmal jährlich gleistet wird, ansonsten beträgt der Kontoführungsbeitrag € 10,81 für monatliche Sparraten.
BWAG Kontobeitrag Finanzieren: Der neue Kontoführungsbeitrag ist € 14,10 pro Quartal.
Alles Gute für 2025!
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WÜSTENROT GRUPPE
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Bausparkasse Wüstenrot AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 319422 p
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Versicherungs-AG
5020 Salzburg, Alpenstraße 70
FN: 34521 t
Landesgericht Salzburg
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Wüstenrot Bank AG
5033 Salzburg, Postfach 500
FN: 515033 b
Handelsgericht Wien
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