Änderungen Kasko-Besichtigung ab 15.09.2025
Liebe Geschäftspartner:innen, 
 
ab 15.09.2025 kommt es zu folgenden Änderungen bei der Kasko-Besichtigung:
  • Rücknahme der Beteiligung bei ARBÖ-Besichtigungen um 50 % auf 20,00€
  • Auch für sonstige Werkstätten (zB ÖAMTC) werden pauschal 20,00€ rückerstattet
  • Bei ARBÖ liegt der Betrag aktuell bei 40,00€ pro Besichtigung – unseren Kund:innen bleibt somit auch bei ARBÖ-Besichtigungen eine Beteiligung iHv 20,00€ auf die von Wüstenrot übernommenen 20,00€ 
Aufgrund dieser Maßnahme erinnern wir gerne noch einmal an die digitale Möglichkeit einer Besichtigung über Motionscloud.
Dies ist ab sofort einfach und bequem direkt über unsere Homepage möglich.
Verwenden Sie den hier angeführten Link oder nutzen Sie die Suchfunktion auf unserer Homepage und geben Sie dabei den Begriff „Vorschadenbericht“ ein.

So gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den benötigten Informationen.
 
Regelung in denen eine Besichtigung erforderlich ist: 
Innerhalb von 10 Tagen ab Versicherungsbeginn ist ein Besichtigungsbericht einzuholen.  

In folgenden Fällen kann der Besichtigungsbericht entfallen:
  • wenn die Erstzulassung bis zu zwölf Monate vor dem Versicherungsbeginn liegt;
  • wenn für das betreffende Fahrzeug bis zum Versicherungsbeginn eine gleichwertige Kaskoversicherung bereits bei der Wüstenrot Versicherung bzw. bei einem Vorversicherer bestanden hat (bitte Versicherungsvertragsnummer angeben);
  • wenn ein aktueller Kaufvertrag eines Kfz-Händlers vorliegt und im Kaufvertrag bzw. in einer Bestätigung des Händlers die Schadenfreiheit bestätigt wird
Eine ausführliche Erklärung und Einführung finden Sie in der Beilage.
Durch die Nutzung von Motionscloud ist sowohl eine schnelle Besichtigung als auch eine rasche Polizzierung von Anträgen gewährleistet.
 
Jetzt noch einfacher mit standardisiertem QR-Code direkt in die Online-Besichtigung bei Motionscloud einsteigen.



Hinweis: 
Solange kein Nachweis über eine Vorbesichtigung bzw. über eine unmittelbar vorangegangene Versicherung eines hinsichtlich Umfangs und Selbstbehalt vergleichbaren Kaskoprodukts vorliegt, wird für Versicherungsfälle, die ab dem 11.Tag nach Versicherungsbeginn eintreten, anstelle des laut Versicherungsurkunde dokumentierten Selbstbehalts ein Selbstbehalt von 1.000,00€ vorgeschrieben.
Sobald die erforderliche Vorbesichtigung bzw. der Nachweis über eine unmittelbar vorangegangene Versicherung eines hinsichtlich Umfangs und Selbstbehalt vergleichbaren Kaskoprodukts vorliegt, gilt ab diesem Zeitpunkt der beantragte und polizzierte Selbstbehalt.
 
Vielen Dank für die Berücksichtigung in Ihren Gesprächen und die weiterhin gute Zusammenarbeit.  
 
WÜSTENROT GRUPPE
Bausparkasse Wüstenrot AG

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